Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ( § 406g StPO) richtet sich an Betroffene, die Anzeige erstattet haben oder überlegen dies zu tun.

Ein Strafverfahren kann belastend sein und viele Fragen und Unsicherheiten hervorrufen:

  • Wie kann ich Anzeige erstatten?
  • Was passiert danach?
  • Welche Rechte habe ich oder mein Kind als Zeug*in in einem Strafverfahren?
  • Wie verläuft eine Gerichtsverhandlung?

Seit 2017 gibt es das Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Sie ist eine besondere Form der Unterstützung vor, während und nach einem Strafverfahren. Sie soll zur Entlastung und Stärkung beitragen.

Sie haben Fragen zum Thema Anzeige und Strafverfahren? WILDROSE kann Sie informieren, unterstützen und begleiten. Nehmen Sie gern frühzeitig Kontakt auf.